Die KONUS Gästekarte im Tal der Murg

Der Schlüssel zur freien Fahrt im Schwarzwald

Murgtalbahn
Murgtalbahn - © Karlsruher Verkehrsverbund GmbH

Welche Gäste können KONUS nutzen?

Die Konus-Gästekarte erhalten alle Gäste, die Kurtaxe zahlen, in den Orten:

  • Bad Rotenfels und Winkel (Ortsteile von Gaggenau, "Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb", nicht Gaggenau-Stadt)
  • Gernsbach
  • Loffenau
  • Forbach

Ausnahme:
Gäste und Patienten der Geriatrie und des Rehazentrums in Gernsbach zahlen eine verminderte Kurtaxe und können "KONUS" nicht nutzen.

 

Wo erhalte ich die KONUS-Gästekarte?

Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Ihrem Gastgeber die KONUS-Gästekarte (Kurkarte), die sie gleich als Fahrschein nutzen können.

Informationen erteilen Ihnen auch die örtlichen Tourist-Infos:
Forbach:
Tel.: 07228 390
Gaggenau:
Tel.: 07225 962-444
Gernsbach:
Tel.: 07224 644-446
Loffenau:
Tel.: 07083 9233-13

Wo erhalte ich mit der KONUS-Karte Ermäßigungen?

Die KONUS-Karte mit ihren Ermäßigungen ist im ganzen Schwarzwald gültig.

Im Murgtal erhalten die Gäste Ermäßigungen unter anderem im

Mineral-Thermalbad Rotherma
Badstr. 9
76571 Gaggenau- Bad Rotenfels
(an der B462)
Tel.: 07225 9788-0
Fax: 07225 9788-88
info@rotherma.de
www.rotherma.de

und im Unimog-Museum An der B 462
Ausfahrt Schloss Rotenfels
76571 Gaggenau
Tel: 07225 98131-0
Fax: 07225  98131-19
info@unimog-museum.de
www.unimog-museum.de

 KONUS 2023  (pdf - 7,31 MB)

Bedingungen zur Nutzung der KONUS-Gästekarte

Neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde gelten für die Nutzung der KONUS-Gästekarte folgende Bedingungen:

  1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE sowie Bergbahnen).
  2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.
  3. Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
  4. KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.
  5. KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
  6. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.
  7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus.
  8. Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Kurverwaltung / Tourist-Information, im Rathaus vor.
  9. KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (nicht zur Anreise).
  10. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Kurverwaltungen oder im Internet unter www.konus-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- € entrichten.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen Aufenthalt mit der KONUS-Gästekarte.

Die Kurtaxe

Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die zur Pflege der Tourismuseinrichtungen verwendet wird. Die Kurtaxe bezahlt der Gast bei seinem Beherbergungsunternehmen. Dafür erhält er eine Gästekarte. Mit dieser Gästekarte kann er in rund 150 Orten im Schwarzwald die dafür eingerichteten Gästekarte-Vergünstigungen wahrnehmen. Im Murgtal erheben der Heilklimatische Kurort Gaggenau-Bad Rotenfels, die Luftkurorte Gernsbach und Forbach sowie der Erholungsort Loffenau Kurtaxe. Die genauen Kurtaxepreise der einzelnen Orte erfahren Sie auf dieser Seite.

Kurtaxe in Forbach

Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag (Stand Januar 2024):
für Personen von 6 bis 15 Jahren: 1,- €
für Personen ab 16 Jahren: 1,25 €
Personen mit Schwerbeschädigtem-Ausweis (80 %) erhalten 25 % Ermäßigung.
Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper erhalten keine KONUS-Karte.

Kurtaxe in Gaggenau

In Gaggenau sind nur die Ortsteile Bad Rotenfels und Winkel kurtaxepflichtig (Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb).
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag (Stand Januar 2024):
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr: 1 €

Kurtaxe in Gernsbach

Die Kurtaxe beträgt ganzjährig je Person und Aufenthaltstag (Stand Januar 2024):
Personen ab 18 Jahre: 1,50 €
Kinder bis 18 Jahren sind von der Kurtaxe befreit, können aber "Konus" nutzen.
In Krankenhäusern/Bildungszentrum Haus Lautenbach/Papiermacherzentrum: 0,75 € (die Nutzung von "KONUS" ist nicht möglich) Bei schwerbehinderten Personen mit mindestens 80 % nachgewiesener Erwerbsminderung wird die Kurtaxe um 25 % ermäßigt.

Kurtaxe in Loffenau

Ganzjährig (Stand Februar 2024):
6-16 Jahre: 0,35 € pro Tag / Person
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 0,90 € pro Tag / Person

Ermäßigte Eintrittspreise mit der Gästekarte

Forbach (Stand 2024):
1 Nachmittag Kegeln in der Murghalle kostenlos

Montana Badezentrum: Erw. ab 16 Jahren 3,20 €, Kinder/Jugendliche 6-15 Jahre 2,00 €, Familie (Zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 16 Jahren) 8,00 € 

Murgtal-Museum Bermersbach um 0,25 €
Ermäßigungen bei geführten Wanderangeboten je nach Wanderführer

Gaggenau Bad-Rotenfels (Stand 2024):
Thermalbad Rotherma: 0,50 € Ermäßigung auf eine Eintrittskarte
Unimog-Museum: 1 € Ermäßigung auf eine Eintrittskarte

Gernsbach (Stand 2024):
Unter Vorlage der KONUS Gästekarte zahlen Badegäste folgenden Beitrag:
Freibad Igelbachbad: Erwachsene 2,50 €, Ermäßigte bis 15 Jahre freier Eintritt, Ermäßigte ab 16 Jahre 2,50 €
Stadteil-Freibäder: Erwachsene 2 €, Ermäßigte bis 15 Jahre freier Eintritt, Ermäßigte ab 16 Jahre 2 €
Im Infozentum Kaltenbronn erhalten Erwachsene und Kinder eine Ermäßigung von jeweils 1 €.
Tenniscenter Gernsbach pro Std. um 2 € ermäßigt.
Bei folgenden Geschäften in Gernsbach erhalten Sie Geschenke oder Ermäßigungen:
Weingut Iselin, Altes Rathaus, Hauptstr. 11: beim Einkauf ab 6 Flaschen 1 Flasche Wein gratis dazu
Uhren/Schmuck/Souvenirs Markus Schleicher, Schlosstr. 9: bei Einkauf ab 25 €, 1 Stofftasche im Wert von 5 € gratis 

Loffenau (Stand 2024):
Im Rathaus Loffenau: Kostenlose Baumwolltasche "Loffenau" 
Wanderkarte Murgtal: 2 € Ermäßigung
Kulturveranstaltungen Loffenau (wenn Gemeinde der Veranstalter ist): 2 € Ermäßigung