Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Tourismus Zweckverband „Im Tal der Murg“ ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.murgtal.org.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die Webseite www.murgtal.org weist folgende Mängel auf:
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Nicht-Text-Inhalt (Anforderung 9.1.1.1):
Grafiken und Bilder haben keine aussagekräftigen Alternativtexte, z. B. runde Schriftgrafiken wie „800 km ausgeschilderte Wanderwege“.
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Info und Beziehungen (Anforderung 9.1.3.1):
Formularfelder im Kontaktformular sind nicht programmatisch beschriftet.
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Kontrast (Anforderung 9.1.4.3):
Textelemente der Hauptnavigation weisen unzureichende Kontraste auf.
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Tastaturbedienung (Anforderung 9.2.1.1):
Bedienelemente, wie der Datenschutzdialog, sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
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Blöcke überspringen (Anforderung 9.2.4.1):
Es fehlen Sprunglinks oder WAI-ARIA-Landmarks, wodurch blinde Menschen Bereiche nicht direkt ansteuern können.
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Seite mit Titel (Anforderung 9.2.4.2):
Einige Seitentitel (z. B. Suchseite) sind nicht eindeutig.
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Fokus-Reihenfolge (Anforderung 9.2.4.3):
Der Fokus bleibt nicht innerhalb von modalen Dialogen.
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Linkzweck im Kontext (Anforderung 9.2.4.4):
Links und Bedienelemente haben keine verständlichen Alternativtexte.
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Sprache der Seite (Anforderung 9.3.1.1):
Die Hauptsprache ist im Quellcode nicht korrekt angegeben.
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Syntaxanalyse (Anforderung 9.4.1.1):
Programmierfehler im Quellcode beeinträchtigen die Nutzung von Screenreadern.
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Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache (§ 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG):
Es fehlen Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten der Webseite in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache.
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Barrierefreiheit von Dokumenten (§ 2 Satz 2 L-BGG-DVO):
Das geprüfte PDF-Dokument (baiersbronn-GGV2024_web.pdf) entspricht nicht dem PDF/UA-Standard.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.11.2024 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer von Dritten vorgenommenen Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.11.2024 überprüft.