Gernsbach - Igelbachbad
Ein Tag im Igelbachbad, ist ein Urlaub vom Alltag.
Dienstag geschlossen! Schlechtwetterregelung außer Dienstag zu den o.g. Öffnungszeiten
Zutritt nur mit Online Buchung, kein Kartenverkauf an der Tageskasse. Daten werden bei Buchung erfasst.
Jahreskarte und 10er Karten werden nicht angeboten.

Beschreibung
Das solarbeheizte Igelbachbad liegt zentral gelegen am Ausgang des Gernsbacher Kurparks und ist zu Fuß vom Stadtzentrum erreichbar.
Eingebettet im idyllischen Igelbachtal bietet das Bad alles vom einsamen Waldrand über ausgedehnte Liegewiesen bis hin zur gemütlichen Sitzecke direkt am Beckenrand mit Gelegenheit zu Kaffee, Kuchen und kleinen Imbissen. Der Kleinkinderbereich mit Rutsche und Becken ist ideal für Familien, die ihre Kleinsten dem Wasser nahe bringen wollen.
Jugendliche und Junggebliebene toben sich aus auf dem Beachvolleyballfeld, der großen Wasserrutschbahn, im großzügigen Nichtschwimmerbecken mit Wasserfall oder dem Sprungturm. Und für die Sportlichen gibt es jede Menge Aqua-Fitness, verschiedene Angebote der DLRG und das schöne Schwimmerbecken.
Allgemeine Infos:
Im Badebetrieb sind aufgrund der aktuellen Situation die Attraktionen (Rutschen, Sprungtum, usw.) gesperrt.
Außerdem können nur die Außenduschen genutzt werden. Umkleidemöglichkeiten werden vorerst nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
Einzelkarte pro Block https://eticket-bw.de | 4,50 € | erm. 2,50 € |
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Einzelkarte pro Block für KONUS-Gästekarte-Inhaber | 2,50 € | erm. freier Eintritt |
Familientageskarte pro Block - 2 Erwachsene mit Kinder | 10,00 € | |
Feierabend-Karte (nur Tageskasse im Bad) | 2,00 € | |
Befreiung
- Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende und Studenten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
- Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.
Schwerbehinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.
Ermäßigung
- Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
- Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".
Die Ermäßigungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.