Konus
Das gibt es nur im Schwarzwald: die KONUS-Gästekarte. Der Name ist etwas gewöhnungsbedürftig, die Wirkung enorm. Wer beim Einsteigen in Bus oder Bahn die KONUS-Gästekarte vorzeigt, hat damit freie Fahrt für sich und seine Miturlauber.
Konus steht für KOstenlose NUtzung des öffentlichen Nahverkehrs für Schwarzwaldurlauber. Der Begriff leitet sich von einem speziellen Schlüssel der Schaffner ab, der früher erforderlich war, um freie Fahrt zu bekommen. Und so funktioniert es auch heute noch: Jetzt ist die KONUS-Gästekarte der Schlüssel zur freien Fahrt.
Welche Gäste können KONUS nutzen?
Die Konus-Gästekarte erhalten alle Gäste, die Kurtaxe zahlen, in den Orten:
Bad Rotenfels und Winkel (Ortsteile von Gaggenau)
Gernsbach
Loffenau
Forbach
Wie hoch die Kurtaxe in den einzelnen Orten ist, können Sie unter Kurtaxe-Info nachlesen.
Ausnahme:
Gäste und Patienten der Geriatrie und des Rehazentrums in Gernsbach zahlen eine verminderte Kurtaxe und können "KONUS" nicht nutzen.
Wo erhalte ich die KONUS-Gästekarte?
Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Ihrem Gastgeber die KONUS-Gästekarte (Kurkarte), die sie gleich als Fahrschein nutzen können.
Informationen erteilen Ihnen auch die örtlichen Tourist-Infos:
Forbach:
Tel.: 07228 39-0
Gaggenau:
Tel.: 07225 79669
Gernsbach:
Tel.: 07224 64444
Loffenau:
Tel.: 07083 - 92 33 18
Wo erhalte ich mit der KONUS-Karte Ermäßigungen?
Ermäßigungen erhalten Gäste im
Mineral-Thermalbad Rotherma
Badstr. 9
76571 Gaggenau- Bad Rotenfels
(an der B462)
Tel.: 07225 - 9788-0
Fax: 07225 - 9788-88
info@rotherma.de
www.rotherma.de
und im Unimog-Museum
An der B 462
Ausfahrt Schloss Rotenfels
76571 Gaggenau
Tel: 0 72 25/9 81 31-0
Fax: 0 72 25/ 9 81 31-19
info@unimog-museum.de
www.unimog-museum.de
Hier gilt Konus:
Gäste mit der Konus-Gästekarte können im Schwarzwald die kostenlose Nutzung von fast allen Bussen und Bahnen in Anspruch nehmen.
Aber wo ist die Grenze, wo hört die Gültigkeit für die Konuskarte auf?
Dies erfahren Sie auf der Karte über das KONUS-Gebiet. Öffnen Sie einfach das nachfolgende PDF.
Karte für das Konusgebiet:
Bedingungen zur Nutzung der KONUS-Gästekarte
Neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde gelten für die Nutzung der KONUS-Gästekarte folgende Bedingungen:
1.
KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE sowie Bergbahnen).
2.
Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.
3.
Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
4.
KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.
5.
KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
6.
Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.
7.
Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus.
8.
Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Kurverwaltung / Tourist-Information, im Rathaus vor.
9.
KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (nicht zur Anreise).
10.
Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Kurverwaltungen oder im Internet unter'
www.konus-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten.
Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- € entrichten.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen Aufenthalt mit der KONUS-Gästekarte.
Teilnehmende Verkehrsverbünde
Teilnehmende Verkehrsverbünde (Stand Januar 2012):
VGF - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH, www.vgf-info.de
VGC - Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH, www.vgc-online.de
KVV - Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (Hier gilt Konus im gesamten Landkreis Rastatt, sowie Baden-Baden, ab 2012 auch im Stadtgebiet Karlsruhe, Tarifwarbe 100, Rheintalbahn bis KA Hbf., Albtalbahn von Bad Herrenalb bis KA Hbf.), www.kvv.de
TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, www.ortenaulinie.de
VPE- Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis GmbH (Bahnlinie S6 von Bad Wildbad nach Pforzheim Hbf.), www.vpe.de
VVR - Verkehrsverbund Rottweil GmbH, www.vvr-info.de
RVF - Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH, www.rvf.de
VSB - Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH, www.v-s-b.de
RVL - Regio-Verkehrsverbund Lörrach GmbH, www.rvl-online.de
WTV - Waldshuter Tarifverbund GmbH, www.wtv-online.de





